Öffentliches Wirtschaftsrecht

Für nahezu jede Investition in Deutschland brauchen Sie eine behördliche Genehmigung oder hoheitliche Erlaubnis. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Beantragung der für Sie erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die von Ihnen geplante Investition. Wir beraten Sie ferner beim Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge mit Kommunen und öffentlichen Körperschaften. Ferner verteidigen wir die Ihnen erteilten Erlaubnisse oder Genehmigungen gegen Angriffe von Nachbarn, Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und Konkurrenten.

Unsere Beratungsfelder im öffentlichen Wirtschaftsrecht:

 

  • Beratung von Investoren bei der Gestaltung von Bebauungsplänen für großflächige Investitionsvorhaben

 

  • Beratung bei der rechtssicheren Beantragung von Baugenehmigungen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Umsetzung großflächiger Investitionsvorhaben

 

  • Anlagengenehmigungen in den Bereichen:
    •  Photovoltaik
    •  Windenergie
    •  Biomassekraftwerke
    •  Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
    •  Anlagen nach dem Energieeinspeisungsgesetz (EEG)
    •  großflächiger Einzelhandel
    •  kerngebietstypische und nicht kerngebietstypische Spielhallen

 

  • Energiewirtschaftsrecht

 

  • Public Private Partnerships

 

  • Öffentliches Transport- und Logistikrecht
    •  Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
    • Ladungssicherung nach EG-Verordnungen

 

  • Öffentliches Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht

 

  • Recht der staatlichen, staatlich anerkannten und privaten Universitäten

 

  • Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A und VOL/A

 

  • Beratung bei der Beantragung komplexer Sondernutzungserlaubnisse für Sport-Großevents

 

  • Gaststättenrechtliche Konzessionen