Für nahezu jede Investition in Deutschland brauchen Sie eine behördliche Genehmigung oder hoheitliche Erlaubnis. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Beantragung der für Sie erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die von Ihnen geplante Investition. Wir beraten Sie ferner beim Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge mit Kommunen und öffentlichen Körperschaften. Ferner verteidigen wir die Ihnen erteilten Erlaubnisse oder Genehmigungen gegen Angriffe von Nachbarn, Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und Konkurrenten.
Unsere Beratungsfelder im öffentlichen Wirtschaftsrecht: